Ablösevertrag mit der Sparkasse Leipzig

Zum Ablösevertrag zwischen dem Landkreis Nordsachsen und der Sparkasse Leipzig erklärt Bernd Biedermann, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Kreistag Nordsachsen und Direktkandidat der FDP für den sächsischen Landtag im Wahlkreis 33 (Torgau- Oschatz): Jetzt zahlt der Landkreis für die Pleite der früheren Sparkasse Torgau- Oschatz. Die Verantwortlichen, insbesondere der damalige Vorstand, mit dem Vorstandsvorsitzenden Robert Stadler wurden nie zur Verantwortung gezogen. Die Anzeige der beiden damaligen Torgau- Oschatzer Kreisräte Lutz und Bernd Biedermann wegen Untreue des Vorstandsvorsitzenden wurde von der Staatsanwaltschaft, ohne Akteneinsicht, niedergeschlagen. Damit sind die Chancen für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nahezu Null. Als Konsequenz fordern wir, dass in allen Geschäftsführerverträgen der Gesellschaften bei denen der Landkreis beteiligt ist, klare Haftungsregeln verankert werden. Gleichzeitig fordern wir, dass Geschäftsführerverträge analog den von der Bundesregierung aufgestellten Regeln vom gesamten Aufsichtsgremium gebilligt werden müssen.
Warum Ablösevertrag?
Der alte Landkreis Torgau- Oschatz hatte bis Mitte vergangenen Jahres die Zahlung verweigert, weil nach eigener Interpretation die Zahlung erst erfolgen soll, wenn die Sparkasse Leipzig den geprüften Nachweis erbrachte, dass sie für tatsächlich ausgefallene Kredite in Höhe von 55 Millionen Euro eingestanden war. Die Sparkasse ihrerseits sah die Sanierungszahlungen des Kreises für das Personal und die Immobilien wesentlich früher. Dadurch verklagte die Sparkasse den Landkreis zur Zahlung.
Mit dem Ablösevertrag soll dieser Rechtsstreit außergerichtlich beendet werden. Als FDP ziehen wir grundsätzlich eine außergerichtliche Einigung vor. Insbesondere mit Partnern mit denen man auch in der Zukunft in vielen Projekten gemeinsam vertrauensvoll zusammenarbeiten möchte, sollte man sich nicht vor Gericht streiten.
Durch das Bankgeheimnis sind wir als Landkreis selbst nicht in der Lage zu prüfen, inwieweit der Sanierungsanteil durch die Sparkasse Leipzig erbracht wurde. Aus diesem Grund müssen wir uns auf die Prüfer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes verlassen.