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Wie stehen Sie zur Öffentlichkeit von Kreistagsausschüssen?

Torgauer Zeitung vom 19. März 2009


vom Redakteur Sebastian Stöber


Nordsachsen (TZ). Sollen die beratenden Ausschüsse des nordsächsischen Kreistags öffentlich tagen oder nicht? Diese Frage hat zuletzt einige Kontroversen heraufbeschworen. Schlussendlich wurde ihre Klärung auf den Juni verschoben. Die Torgauer Zeitung hörte sich unter Mitgliedern des Kreistags um.

Michael Reinhardt, Bürgermeister Naundorf, FWG: Das Problem hat doch zwei Seiten. Einmal widerspricht unsere Geschäftsordnung der Landkreisordnung. Darin ist festgehalten, dass beratende Ausschüsse nicht öffentlich zu sein haben. Das ist einfach so, deshalb muss die Hauptsatzung geändert werden. Die zweite Seite ist, wie man persönlich zu Dingen wie Transparenz steht. Ich bin dafür, halte es aber für den falschen Weg, dafür gegen die Gesetzlichkeiten zu handeln. Vielmehr müsste die Landkreisordnung entsprechend geändert werden. Freilich müssen bestimmte Dinge ohne Öffentlichkeit besprochen werden können. Hierfür sieht der Gesetzgeber klare Kategorien, wie Personalfragen, vor, mit denen jeder arbeiten kann, der die Vorschriften kennt.



Dr. Liane Deicke, Landtagsabgeordnete, SPD: Die Landkreisordnung regelt ganz klar, dass die beratenden Ausschüsse nicht öffentlich zu sein haben. Da gibt es keinen Spielraum und ich denke schon, dass der Kreistag mit gutem Beispiel vorangehen sollte, wenn es um die Einhaltung von Gesetzen geht. Überdies: auch die Ausschüsse im Landtag sind nicht öffentlich. Das beugt auch einer gewissen Verwirrung vor. Im Ausschuss werden Themen vorberaten, die dann von den Ausschussmitgliedern in die Fraktionen getragen werden. Die Meinungsbildung dort muss nicht dem entsprechen, was das jeweilige Ausschussmitglied in der Sitzung vertreten hat. Die Öffentlichkeit wird dann also mit zwei Meinungen aus der gleichen Richtung konfrontiert.



Lutz Biedermann, Fraktionsgeschäftsführer, FDP: Ich bin generell für absolute Öffentlichkeit und habe auch keine Angst, dass etwas, was ich dort sage, gegen mich verwandt wird. Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was in den Gremien passiert. Dass beispielsweise Personalangelegenheiten hinter verschlossenen Türen besprochen werden, ist allerdings auch klar. Was unsere Ausschüsse angeht, steht in der Landkreisordnung klar, dass die beratenden nicht öffentlich zu sein haben. Jetzt geht es also darum, wie der Kreistag die Ausschüsse definiert. Denn wird ein Ausschuss als beschließend deklariert, muss er öffentlich sein.

19.03.2009